KI-Kennzeichnungspflicht: Was sich für Unternehmen jetzt ändert | AI to the DNA: Update
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KI-Kennzeichnungspflicht: Was sich für Unternehmen jetzt ändert | AI to the DNA: Update

Christoph Magnussen:

Sebastian, danke, dass Du dir die Zeit nimmst. Ich weiß, dein Kalender ist voll, aber die Liveschalte nach München steht. Und ja, ich freu mich, dass wir dich als Experten dabeihaben heute.

Dr. Sebastian Kraska:

Gleichfalls und Grüße in den Norden.

Christoph Magnussen:

Danke, danke. Es gab jetzt einiges an Posts in den letzten Tagen zu der großen Frage. Jetzt tritt der AI Act in Kraft. August 26 war mal das Stichwort und jetzt ist es quasi so weit und jetzt sind ein paar neue Sachen auch wirklich in Place. Und ich hab das Gefühl, es geistert weiterhin viel Halbwissen rum, was durcheinandergeschmissen wird.

Christoph Magnussen:

Und wir hatten ja schon mal versucht, einiges in 1 längeren Podcastfolge zu entknoten, die ich auch immer noch sehr empfehle. Aber was konkret ist jetzt wichtig zu wissen?

Dr. Sebastian Kraska:

Sind jetzt die Teile des AI Act quasi wirksam geworden, die bestimmte Transparenzpflichten für die Anbieter von KI Systemen und für die Nutzer von KI Systemen quasi mit sich bringen, sodass bestimmte KI Inhalte gekennzeichnet werden müssen oder eben die Betreiber von KI Systemen diese Inhalte entsprechend kennzeichnen müssen.

Christoph Magnussen:

Und heißt das jetzt, also das man hat ja immer Bilder vor Augen, ne? Ich weiß jetzt bei unseren YouTube Thumbnails zum Beispiel, wenn die jetzt komplett KI generiert sind, haben die son kleines Icon in der Seite. Macht ja auch total Sinn. Wie unterscheiden sich da aber Endkunden und Firmenkunden und welche Medienkategorien betrifft das?

Dr. Sebastian Kraska:

Also erst mal, wir sollten differenzieren zwischen dem, was Leute privat machen und dem, was sie geschäftlich machen. Denn die Vorgaben richten sich an die geschäftliche Nutzung. Dann auch noch mal einen Schritt zurück, weil man da auch viel Falsches liest oder jetzt irgendwie auf alles quasi der KI Knopf und der die KI Kennzeichnung geklebt wird. Was was will der Gesetzgeber damit erreichen? Und ich glaube, dieser Gedanke, sich den vor Augen zu führen, hilft noch mal auch, dann die Regelungen ein bisschen einzusortieren.

Dr. Sebastian Kraska:

Mhm. Es geht darum, dass in 1 Welt, wo immer mehr KI Einsatz einfach stattfindet, Leute wissen, spreche ich mit einem Menschen, habe ich mit einem Menschen zu tun oder habe ich hier mit einem komplett KI generierten künstlichen Werk zu tun? Also das ist, ich sag mal so, die Grund Aufgabe, die sich damit zu erreichen erhofft wird. Und das ist letztlich auch das, was die Europäische Union hier erreichen möchte, nämlich ein gewisses Vertrauen in die, ja, in die Gegenseite, mit der Du dort kommunizierst. Und wenn man sich das vor Augen hält, macht es dann vielleicht auch oder ist es dann auch leichter zu verstehen, welche einzelnen Aspekte dann die KI Verordnung und die Europäische Union hier letztlich versuchen, quasi in irgendeiner Weise in die Unternehmenslandschaft hineinzuführen.

Dr. Sebastian Kraska:

So. Das nur vorneweg, ja?

Christoph Magnussen:

Mhm. Dann lass uns mal vielleicht mal 2, 3 konkrete Fälle nehmen, wo Du vielleicht helfen kannst. Also nehmen wir mal das Beispiel, es gibt mittlerweile KI Bots, die können helfen, Hotlines besser zu machen. Also früher war ja Hotline, drücken Sie die 1, drücken Sie die 2, man musste warten. Jetzt kann ich anrufen, kann eine KI unterbrechen und bekomm auch wirklich eine Antwort.

Christoph Magnussen:

Klar, da machen sich einige Leute den Spaß draus, aber würde es jetzt also ausreichen, beim rangehen ans Telefon zu sagen, hallo, hier spricht die Blackboat KI und wenn Du mit dem Gespräch fertig bist, kommt eine Zusammenfassung des Gesprächs, die an das Team geschickt wird sozusagen. Ist das okay?

Dr. Sebastian Kraska:

Genau. Also Du musst, wenn Du, jetzt das konkrete Beispiel aufzugreifen, Du musst kennzeichnen, wenn Du zum Beispiel einen Chatbot anbietest, mit dem Menschen kommunizieren können. Und Du sprichst nicht tatsächlich mit einem Menschen, sondern Du sprichst nur mit einem Computer, Du sprichst nur mit 1 Maschine. Musst Du dies dem Nutzer transparent machen. Das gilt in gleicher Weise, wenn Du automatisierte Anrufannahme mit KI baust.

Christoph Magnussen:

Aber das würdest Du machen mit der Aussage, ne. Hier spricht eine KI und dann redest Du weiter als User und hast es gehört. Das würde reichen in dem Fall.

Dr. Sebastian Kraska:

Hast es hast es gehört, genau. Mhm. Die KI Verordnung differenziert zwischen Anbieter und Betreiber. Ganz kurz noch das vorweg gesagt. Anbieter jene, die quasi die KI Systeme anbieten und die Betreiber eben jene, die in irgendeiner Form dann die KI Systeme in Betrieb nehmen.

Dr. Sebastian Kraska:

Und da kennt die KI Verordnung unterschiedliche Pflichten quasi an die Anbieter, an die quasi großen KI Systembetreiber, die bestimmte Voraussetzungen schaffen müssen, dass KI generierte Inhalte als solche quasi eingebettet erkennbar sind. Ich denke an Deep Fake Fotografie und dergleichen. Und die Betreiber, die die Systeme quasi in Umlauf dann bringen, die vereinfacht gesagt klarmachen müssen, Du sprichst hier mit einem Menschen oder Du sprichst hier mit 1 Maschine.

Christoph Magnussen:

Mhm. Das heißt, bei' Chatbot ist es eben relativ einfach und bei' Telefonat würde man's dann eben sagen. Und was würdest Du sagen, sind jetzt mal ein Blick auf die Zukunft gerichtet, also was was mir durch den Kopf ging und Du hast ja auch noch mal gesagt, ne, haltet euch an vernünftige Datenschutzthemen, also mal son Beispiel, keine privaten Accounts mit Firmendaten zu verwenden, weil diese Vermischung einfach überhaupt nicht schlau ist. Also man zahlt ja als Firma auch deutlich mehr Euros für KI, muss man sagen, also deutlich mehr Token, Usage und die privaten Accounts subventionieren das stark, sind aber überhaupt nicht mit' AVV haben überhaupt nicht die vertragliche Grundlage. Nun ist es ja aber so, dass man mittlerweile sehr komplexe Datenflüsse dann hat.

Christoph Magnussen:

Also die gehen ja von' einem Unternehmen, vielleicht zu einem KI Anbieter, wieder zurück. In den Papieren, die ich in der Hand hatte, habe ich beobachtet, dass es auch dem Gesetzgeber schwerfällt, diese Datenflüsse sauber zu überblicken und zu verstehen. Mhm. Was muss man jetzt als quasi Unternehmen, was dazwischen steht, also zwischen dem End User, der zwar Firmenkunde ist, der Firma selber und dem Anbieter. Was sollte man jetzt dokumentieren über dem, was man sowieso schon zum zur DSGVO dokumentiert?

Dr. Sebastian Kraska:

Mhm. Man kann ja immer auch berechtigt von mir aus über viele Regulierung schimpfen. Mhm. Und es passiert jetzt, was immer passiert, wenn neue Regulierung in Kraft tritt. Man muss jetzt erst mal genau schauen, ich sag mal, wo findet sich das Mittel in 1 vernünftigen Auslegung auch der rechtlichen Rahmenbedingungen?

Dr. Sebastian Kraska:

Mhm. Es gibt eine Webseite, die ich an der Stelle empfehlen möchte, deepfake-recht.de vom Herrn Heidrich, das ist auch der Justiziar vom Heise Verlag und der hat das in son paar Use Case Szenarien ganz gut mal runtergebrochen. Mhm. Vielleicht können wir's verlinken unten. Ja, das verlinke ich auch.

Dr. Sebastian Kraska:

Das ist sicherlich eine gute Quelle, zu prüfen, was muss ich denn jetzt konkret tun? Ich lese viel auch auf LinkedIn, dass man jetzt also jedes Posting, das irgendwie Spuren von KI beinhaltet, kennzeichnen müsste und so weiter. Das ist nicht der Fall. Lass uns vielleicht mal die die unterschiedlichen Szenarien mal kurz durchgehen. Das eine Fallbeispiel und der Herr Heidrich kategorisiert das auf seiner Webseite auch sehr nett, sind KI generierte Texte.

Dr. Sebastian Kraska:

Wenn Du also Texte dir von der KI schreiben lässt, dann musst Du diese dann nicht als solche kennzeichnen, wenn Du, 2 Sachen müssen vorausgesetzt sein, Du die Sachen noch 1 redaktionellen Endkontrolle unterziehst, das noch mal durchliest, stimmt das, was dort steht und Du auch die redaktionelle Verantwortung für diesen Text trägst. Mit anderen Worten, jemand, der sich die KI generierten Beiträge vorerstellen lässt, muss die als solche nicht kennzeichnen, wenn da redaktionelle Verantwortung dafür trägt und sich die auch noch mal durchliest, die Beiträge. Nur da auch, ich sag mal, Missverständnissen vorzubeugen. Auch nicht kennzeichnungspflichtig ist der Einsatz von KI Tools beispielsweise, Übersetzungen anzufertigen oder sprachliche Feinheiten, Rechtschreibung und so weiter zu optimieren. Mhm.

Dr. Sebastian Kraska:

Zurück auf die Eingangsidee der Europäischen Union. Ich möchte wissen, hab ich es mit einem Menschen oder hab ich es mit 1 Maschine tun? Erst dann quasi, wenn Du die Roboter und die Agenten losschickst und für dich unkontrolliert posten lässt, dann musst Du quasi sagen, das ist hier KI generiert. Du kommunizierst nicht mit der Person direkt, ja.

Christoph Magnussen:

Das ganz kurz, da immer zu bleiben. LinkedIn hat vor einigen Wochen einen Button eingeführt, der lautet Looks like AI Slop. Und ich hab ein Beitrag dazu gepostet und da kommt jetzt genau mein Gedanke ins Spiel. Es gab mal die Red Flag Laws in UK, die wurden auch Locomotive Laws, glaube ich, genannt oder Locomotive Act oder so was. Da war es notwendig,

Christoph Magnussen:

dass vor einem Automobil, was damals brandneu war, ein Mensch mit 1 roten Fahne, deswegen red flag, vorausläuft, ich glaub 10 Yards oder so was vorausläuft, dem Vieh von den Kutschen und den Pferden von den Kutschen und möglicherweise Pedestrians zu zeigen, hier kommt ein Auto.

Christoph Magnussen:

Die waren 30 Jahre in Kraft in UK. Und heute klingt das natürlich absurd, weil Autos fahren überall und schnell und so weiter. Ist genug Flexibilität bei den Gesetzgebern zu verstehen, in welcher Geschwindigkeit sich das auch ändert? Weil das ist für mich ist son bisschen so, früher hast Du dich ins Internet eingewählt und ausgewählt. Wie sieht das aus, wenn ein Agent wirklich irgendwann einfache Tätigkeit übernimmt und abwickelt?

Christoph Magnussen:

Andere Länder tun das ja schon. China, USA sind natürlich deutlich weiter. Ist das mit im Blick?

Dr. Sebastian Kraska:

Also die die Pflichten, die jetzt quasi wirksam geworden sind, die sagen ja nicht, darfst Du's oder darfst Du's nicht machen. Sondern sie sagen nur, bei bestimmten Themen musst Du kennzeichnen, dass KI drin ist. Mit anderen Worten, ich sehe da jetzt nicht zwingend an der Stelle zumindest nicht ein einschneiden, das darfst Du nicht oder da können uns andere weglaufen, sondern es ist der Versuch, ein gewisses Vertrauen in die digitale Kommunikation auch hineinzubringen, indem man sagt, hier sprichst Du mit einem Menschen, da ist quasi ein generischer menschlicher Gedanke zugrunde oder hier sprichst Du komplett mit der Maschine. Und wenn man's aus der Brille sieht, dann macht einen vielleicht auch die gleichen Stellung dann einfacher. Was was jetzt was wir jetzt auch viel sehen, wir haben Claude, Anthropic, die ja jetzt angefangen haben, Wasserzeichen in die Texte einzubetten, was in der Form auch jetzt gar nicht rein aus der KI Verordnung stammt, sondern auch aus' Selbstverpflichtung.

Dr. Sebastian Kraska:

Also auch die KI Anbieter experimentieren da in gewisser Weise Ja. Noch und gucken, glaub ich auch, wo ist am Schluss soziale Akzeptanz? Wo ist quasi die Schnittmenge zwischen Nutzen und Vermeiden von unerwünschten Effekten?

Christoph Magnussen:

Das ist ist auch noch mal ein guter Punkt, ne. Also wir haben am Anfang von ChatGPT hier bei Blackboat angefangen, weiß ich noch, wenn jemand den Post copy pasted hat, immer dazu geschrieben, GPT plus me oder GPT only. Und dann wusste man, ich hab's noch mal redigiert. Das ist dann natürlich weggefallen, als es immer besser wurde. Jetzt ist es wieder so, wenn ein Agent für jemanden etwas postet, steht dadrunter by Claude oder by ChatGPT.

Christoph Magnussen:

Mhm. Wird zwar vom User gepostet, aber ist ein ganz klares Label drin und damit gekennzeichnet.

Dr. Sebastian Kraska:

Na ja, vielleicht gibt's ja

Christoph Magnussen:

irgendwann ein Label, das heißt MKG oder so für möglicherweise KI generiert. Das wär ja mal so, statt dem freundlich mit freundlichen Grüßen, MFG, MKG.

Dr. Sebastian Kraska:

Vielleicht stellen wir auch in ein paar Jahren fest, es ist überall KI drin und wir kennzeichnen nur noch das Gegenteil. Diese Entwicklung gibt es ja auch, ja. Ja. Und was LinkedIn dort macht, würde ich sagen, ist auch das Ausprobieren, weil ja LinkedIn auch geschwemmt ist von AI Slop in gewisser Weise. Da glaub ich auch in irgendeiner Weise wieder eine andere Gewichtung herzubekommen und das mehr auf die Nutzerinteressen dann da auch abzustimmen, ne.

Christoph Magnussen:

Du hattest aber noch weitere Use Cases, glaube ich,

Dr. Sebastian Kraska:

weitere Fälle. Das das war quasi die die Thematik mit dem Text. Das andere ist die ganze Diskussion KI generierte Bilder und Deep Fakes. Mhm. Auch dort wieder die Differenzierung wie eingangs privat kannst Du das machen.

Dr. Sebastian Kraska:

Wir sprechen hier über die geschäftliche Nutzung und dass es eben darum geht, dass Du, wenn Du Bilder erzeugst, die quasi darauf ausgerichtet sind, den Betrachter des Bildes quasi zu täuschen, dass das tatsächlich eine Person ist, die Computer generiert wurde. Was will ich sagen, wenn Du da Fantasiebilder machst, hier der Herr Heidrich spricht hier davon, unrealistische Inhalte, Drache und Sphinx über dem Eiffelturm sind keine Deepfakes. Auch alles, was quasi in den Comicbereich hineingeht, keine Deepfakes, ja? Ja. Du stehst vor dem Eiffelturm und in Wirklichkeit stehst Du da gar nicht und das ganze Ding ist KI generiert, ja, dann muss es als solches gekennzeichnet werden.

Dr. Sebastian Kraska:

Mit anderen Worten, das einfache Bearbeiten von Bildqualität, mach mir hier die Kaffeemaschine weg und zieh den Tisch lang, würd ich sagen, ist noch kein KI Deepfake, ja? Ja, ja. Mich in eine andere Stadt zu versetzen, wo ich gar nicht bin. Und das ist sicherlich ein Bereich, wo es mit der Zeit auch noch weiterer Klärung bedarf und der jetzt auch grade in meiner Bubble heftig besprochen wird, was das für ein Blödsinn sei, weil Bildbearbeitung haben wir ja schon seit Jahrzehnten gemacht. Ja, aber ich glaube, wenn man sich das eigentliche Ziel des Gesetzgebers vor Augen führt eben zu sagen, wir wollen den Betrachter davor schützen, ist das authentisch oder nicht, dann bekommt man da glaub ich schon ein Gefühl an die Hand, ist das jetzt kennzeichnungspflichtig oder nicht, ja?

Dr. Sebastian Kraska:

Also das sind KI generierte Bilder und Deep Fakes. Und die 3. Kategorie, die Herr Heidrich dort aufmacht, ist Video und Audio. Also wenn Du Avatare beispielsweise baust, die die dich 1 zu 1 nachbilden, haben wir ja auch mit experimentiert. Ja, Ist total spannend.

Dr. Sebastian Kraska:

Wenn Du Avatare hast, denen Du ansiehst, das ist ein Avatar, weil die qua Design so gemacht sind, dann musst Du's nicht als solches kennzeichnen, weil es ist ja offensichtlich, dass es kein Mensch ist. Wenn Du aber mit Anbietern arbeitest, wo Du dein Gesicht einscannen lässt, wo Du vielleicht Videomaterial machst und das soll fotorealistisch und ununterscheidbar am Schluss dich nachbilden, vielleicht auch mit deiner Stimme, dann musst Du's als solches kennzeichnen. Ja. Ja. Ja.

Christoph Magnussen:

Und das hat ja auch eine andere Dimension.

Dr. Sebastian Kraska:

Hat auch eine... Genau. Und deswegen war's mir wichtig, auf das Eingangsstatement noch mal zurückzukommen, zu sagen, man kann über Regulierung schimpfen und was weiß ich. Aber ich glaube, das ist schon ein ganz guter erster Kompromiss, den man hier gefunden hat und wie bei vielen Gesetzen, am Anfang wirst Du noch die Schrauben etwas genauer drehen müssen, aber der Kern ist eben Vertrauen in der digitalen Kommunikation, in der gewerblichen Kommunikation aufrechtzuerhalten, dass Du weißt, spreche ich hier mit' Chatbot, telefonier ich hier mit' Chatbot?

Dr. Sebastian Kraska:

Hat der das selbst gepostet oder hat das hier einfach nur einen Agent gepostet? Und ist die Person, die mir da im Videocall gegenübersitzt, tatsächlich die Person oder ist das komplett KI generiert, ja? Also da so die großen Linien aufzumachen an der Stelle.

Christoph Magnussen:

Ja, ja, absolut. Und die also was was ich als großes Thema natürlich auch sehe, ist die Nachverfolgbarkeit. Also ich weiß nicht, ob Du das mitgekriegt hast, aber das ist ja son bisschen meine Bubble, der Gründer von Twitter, Jack Dorsey, der ja auch Block gegründet hat, der hat ja auch viel experimentiert mit mit Kryptografie und Co. Die haben einen Slack Clone gestartet, der nennt sich Buzz und dort sind von Anfang an Agents mit drin. Also Du setzt quasi das Tool auf und Du hast entweder Claude oder ChatGPT als Basis, aber die Agents, also die wirklichen Harnesses.

Christoph Magnussen:

Und jeder Mensch hat dort ein 1 öffentliches Profil, einen Hash, also einen sehr langen Code und die Agents auch. Die haben auch diesen Hash Code. Das bedeutet, alles, was gepostet wird, ist immer darauf zurückzuvollziehen, weil die auch Dinge autonom machen. Du kannst aber immer die Spur zurückverfolgen. Für mich war das auch noch mal ein wichtiger Punkt, weil das ist gar nicht so einfach in einigen Systemen, das zu tun, zu merken, wo kommt was her?

Christoph Magnussen:

Wer hat was gepostet? Was war automatisch, was nicht? Und Menschen müssen sich ja mittlerweile auch damit sehr auseinandersetzen und das macht ein kleiner Teil. Und das fand ich noch mal ein interessanten Punkt zu sehen, dass eben KIs, also Agenten, eine eigene Identität bekommen, damit solche Sachen wie dieser OpenAI Hack vor einigen Wochen nicht erst durch Zufall auffällt. Der ist durch Zufall aufgefallen, weil die OpenAI Forscher Hugging Face geschrieben haben, als die es veröffentlicht haben.

Christoph Magnussen:

Man, sind wir auch von dem Hack betroffen?

Dr. Sebastian Kraska:

Mhm.

Christoph Magnussen:

Und dann sagt die, dann rotiert mal die Credentials und sagen, haben wir schon gemacht. Und dann ist ihnen aufgefallen, okay, wir müssen es ja gewesen sein. Also Mhm. Ne, diese diese Trackbarkeit halte ich für ein großes Thema. Ist das schon irgendwo erwähnt, dass das wichtig wird und kommen muss?

Christoph Magnussen:

Nicht nur, wer hat's gepostet, sondern auch welcher Agent hat was gemacht?

Dr. Sebastian Kraska:

Nicht auf Agentebene. Die machen das fest an der redaktionellen Verantwortung und an der dahinterstehenden quasi unternehmerischen Verantwortlichkeit, wer das postet und daran machen die die Haftung fest. Aber Du hast recht, das ist ja dieses große Thema auf der einen Seite der Wunsch nach Anonymität im Netz und der die andere Seite der Wunsch nach Authentizität und Identifizierbarkeit auch mit den datenschutzrechtlichen Fragen dabei im Netz. Und da sehen wir, ich sag mal, diese 2 Richtungen sehen wir letztlich seit Beginn des Internets in verschiedenen Ausprägungen und das ist eine weitere Iteration jetzt quasi hier im KI Zeitalter, die wir hier vor uns haben.

Christoph Magnussen:

Wenn Du jetzt, wenn jetzt jemand noch zuhört, bevor wir gleich hier auf der Zielgeraden sind und sagt, Mensch, wo fange ich jetzt an? Und der sagt, kann ich nicht eine KI nutzen, meine Sachen zu überprüfen und zu prompten? Was würdest Du als Prompt dieser KI geben, eine Überprüfung zu starten oder würdest Du es händisch machen?

Dr. Sebastian Kraska:

Also die vorhin erwähnte Webseite ist, glaube ich, ein guter erster Anlaufpunkt und die kannst Du ja gerne auch ins Prompting miteinbeziehen. Ich glaube, es ist wichtig, sich die eigene Rolle Anbieter, Betreiber klarzumachen. Wenn wir über einfache Use Cases wie Posting und so weiter sprechen, sind, glaube ich, die Fragen relativ schnell beantwortet. Wenn es eine tiefere Implementierung geht, weil Du Chatbots aufbaust und was weiß ich, Voice Agents und so weiter, dann muss man sich etwas tiefer auch mit der Thematik befassen.

Christoph Magnussen:

Sehr schön. Gibt's noch irgendwas, wo Du sagst, habt ein Auge drauf, nimmt das noch mit? Irgendwas jetzt für die Kürze der Zeit, sodass man hier in diesen 20 Minuten gewappnet ist?

Dr. Sebastian Kraska:

Die ganze Diskussion die Selbstverpflichtung, die die großen KI Modellbetreiber eingegangen sind und die jetzt auch zu Maßnahmen führen, die teilweise auch über die Anforderungen der KI Verordnung hinausgehen. Das ist sicherlich ein Bereich, den man weiter beobachten sollte, den man aber auch gedanklich trennen sollte. Das ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern das sind Maßnahmen qua Selbstverpflichtung, die man ergreift, wo man dann halt auch eine größere Flexibilität hat, was funktioniert und was nicht und was passen werden und was nicht.

Christoph Magnussen:

Letzte Frage, wie viel KI setzen eigentlich die Gesetzgeber selber ein, wenn die Sachen diskutieren? Hast Du da ein Blick drauf?

Dr. Sebastian Kraska:

Ja, also die öffentliche Verwaltung in Deutschland versucht ja sehr viel auch unter den Bemühungen von Digitalministerien. Da sind aber teilweise auch noch gesetzliche Anforderungen anzupassen, weil momentan herrscht Waffenungleichheit, ja, in vielen Bereichen. Die Anwaltsseite setzt es ein und die Gerichte dürfen's noch nicht so flächendeckend einsetzen oder die Betroffenen setzen es ein. Ich... KI sinnvoll einzusetzen, glaube ich.

Dr. Sebastian Kraska:

Du brauchst selbst einen Gedanken und eine Linie und den kannst Du nicht an die KI auslagern. So, wenn Du diesen Gedanken selbst, hast, dann kannst Du die KI ergänzend, nutzenstiftend einsetzen, aber Du kannst sie nicht einsetzen, deinen eigenen generischen Gedanken zu ersetzen und ich hoffe, dass in gleicher Weise der Gesetzgeber das auch einsetzt.

Christoph Magnussen:

Das ist ein schöner, sehr schöner Bogen, denn ich spreche auch mal von Intent und Direction und dann Responsibility für das, was er macht, denn das macht am Ende die Relationship aus. Insofern schließt sich da Kreis und das ersetzt eben kein Mensch und auch nicht so ein Gespräch hier.

Dr. Sebastian Kraska:

So sehe ich das auch.

Christoph Magnussen:

Danke dir.

Dr. Sebastian Kraska:

Christoph, vielen Dank und einen schönen Tag und hoffentlich kühlere Temperaturen.

Christoph Magnussen:

Danke.